Springe zum Inhalt

Fasten zum Ramadan im Selbstversuch – mit einem gemeinsamen Fastenbrechen am Abend

Datum/Zeit
Datum - 09.06.2018
20:30 - 22:30 Uhr

Viel wird gerade gestritten über das Fasten im Ramadan und seine gesundheitlichen Folgen. Millionen Menschen fasten derzeit tagsüber – wir wollen es einen Tag lang selbst ausprobieren und es nach Sonnenuntergang mit dem traditionellen Iftar gemeinsam brechen.

Ob Sie nun den Tag lang fasten oder nicht – Abends zum Sonnenuntergang laden wir ein zu dem traditionellen gemeinsamen Mahl. Damit das Essen reicht: Bitte melden Sie sich an unter info(at)interkulturanstalten.de oder kommen Sie spontan mit etwas Essbarem vorbei.

Fasten im Islam ist eine Form des Gottesdiensts. Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den sogenannten fünf Säulen des Islam, also zu den Hauptpflichten, die ein Muslim als Gottesdienst durchführt….

Das Fasten im Islam heisst, dass der Muslim bzw. die Muslima von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang nichts isst, nichts trinkt, allgemein also keine Nahrung zu sich nimmt und sich des Beischlafs mit dem Ehepartner enthält. Das ist das ”äussere” Fasten. Das Fasten hat aber auch eine ”innere” Dimension. Der Muslim soll demnach im Ramadan noch mehr als sonst darauf achten sich gänzlich von Sünde freizuhalten d.h. nichts Verwerfliches bewusst anschauen, nichts Schlechtes reden, auf nichts Böses hören und nichts Verabscheuungswürdiges tun. Denn Fasten heisst erkennen, dass man in Wahrheit einzig und allein von Gott abhängig ist. Zugleich soll sich der Fastende darüber klar werden, dass er sich von vermeintlicher Abhängigkeit von anderem lossagen kann und muss. Er ist ein Pilger, der sich mit seinem Fasten zu seinem Schöpfer aufgemacht hat und alles, woran er gewöhnt ist aber nicht unbedingt benötigt, hinter sich zurücklässt. Zudem beschäftigt sich der Muslim wenn er fastet intensiver mit den restlichen Gottesdiensten wie z.B. den Gebeten oder dem Lesen des Korans…..

Nur wer das Fasten, so wie es im Islam vorgeschrieben ist, ohne gesundheitlichen Schaden durchführen kann, ist zu diesem Gebot verpflichtet

Quelle: Zentralrat der Muslime www.islam.de