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Info-Veranstaltung & Schulung zu Änderungen durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Datum/Zeit
Datum - 03.09.2019
18:00 - 20:00 Uhr

Schwerpunkt:

  • Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität („Duldung light“)
  • Wege zur Vermeidung
  • Aufenthaltsperspektiven

Wann: Dienstag, 03.09.2019
 von 18.00 bis 20.00 Uhr
Wo: Interkulturanstalten ULME 35, Ulmenallee 35
, 14050 Berlin
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldung unter https://forms.gle/TXFLzquimmLw75WX8
(zur besseren Planbarkeit)
 
Besonders diskutiert wurde im Vorfeld der neue § 60 b, mit dem die sogenannte „Duldung light“ neu eingeführt wird. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bzw. die im sog. Migrationspaket insgesamt verabschiedeten Gesetze haben teilweise erhebliche Auswirkungen und Änderungen zur Folge.
Eine besonders diskutierte negative Folge sind die Auswirkungen durch die neue Duldung mit ungeklärter Identität nach § 60b. Hiernach sind nun mehr gesetzlich zwingend u.a. Beschäftigungsverbote und Wohnsitzauflagen zu verhängen. Für die Frage, wie sich diese neue Duldungsart nun in der tatsächlichen Praxis auswirkt, haben wir eine umfangreiche Erläuterung zusammengestellt.
Besondere Bedeutung hat deshalb die Frage, wie nun tatsächlich in der Praxis mit einer Erteilung einer Duldung mit diesem Zusatz umgegangen wird.
Für Berlin als wohl erstes Bundesland gibt es deshalb einen konkreten Anwendungsweg, der neben den negativen Folgen auch den gesetzlich möglichen Weg aufzeigt, wie in vielen Fällen die Erfüllung der Voraussetzungen möglich sein wird, was dann in der Praxis dazu führen kann, dass die Folgen des § 60b nicht zum Tragen kommt.
In der Veranstaltung geht es neben den gesetzlichen Folgen dieser Duldungsart konkret darum, wie Menschen vermeiden können, hiervon betroffen zu sein. Gleichzeitig eröffnen sich damit auch Wege in weitere Aufenthaltsperspektiven.
Dazu informieren wir auch zu weiteren Änderungen, die sich durch das Gesetz ergeben.
Erste Kurzinfo:
http://berlin-hilft.com/2019/08/23/kurzinfo-60b-aufenthg-duldung-light-anwendung-in-berlin/